Anmeldezeiten der neuen 5. Klassen am Oberland-Gymnasium
Auch in diesem Jahr kann die Anmeldung an unserem Gymnasium durch Anmeldung vor Ort bzw. postalisch erfolgen.
Der Anmeldezeitraum ist der 10.02. bis 03.03.2023.
Anmeldung postalisch:
Bitte senden Sie die Anmeldung mit den notwendigen Anmeldeunterlagen an folgende Adresse:
Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf
Albertstr. 2
02782 Seifhennersdorf
Anmeldung vor Ort:
Bitte vereinbaren Sie zur Kontaktreduzierung vorher einen Termin im Schulbüro unter der Telefonnummer 03586 350 640.
Anmeldeort: Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf, Haus 1 Zimmer 021-1
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:>
- Bildungsempfehlung der Grundschule für das Gymnasium
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Halbjahreszeugnis Kl. 4 der Grundschule (Kopie)
- Den von allen Sorgeberechtigten unterschriebenen Aufnahmeantrag (bzw. ggf. einen aktuellen Nachweis über ein alleiniges Sorgerecht)
- Rückmeldung für die jetzige Schule/Anmeldebestätigung für die Personensorgeberechtigten (wird durch die Grundschule ausgegeben)
- Nachweis Masernschutz (Kopie)
Die Kopien können auch durch das Schulbüro kostenlos angefertigt werden!
Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien
in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:
1. Ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schülerin bzw. Schüler unserer Schule.
2. Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg).
3. Losentscheid.
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder
eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am
Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das
Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Bei einer gewünschten inklusiven Beschulung bedarf es der Vorlage eines aktuellen sonder-pädagogischen Feststellungsbescheides. Da inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler wegen des höheren Betreuungsaufwandes zu einer Verminderung der Aufnahmekapazität in den einzelnen Klassen führen, kann die Durchführung einer inklusiven Beschulung nur dann garantiert werden, wenn dazu bereits im Aufnahmebescheid eine entsprechende Zusage erteilt wurde.