Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf

Wir brauchen Ihre Unterstützung:  Förderverein "Freundeskreis Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf e.V." 

Empfehlungen des schulpsychologischen Beratungsdienstes

Dienstag, 07. April 2020  

Sehr geehrte Eltern,

unter folgendem Link finden Sie Informationen des schulpsychologischen Beratungsdienstes des Landesamtes für Schule und Bildung im Standort Bautzen:

Informationen des schulpsychologischen Beratungsdienstes

Ich bitte um Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Elmenthaler

Schulleiter Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf

Zulassung zur Abiturprüfung 2020

Freitag, 03. April 2020  

Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12,

unter folgendem Link findet Ihr die Informationen für die Zulassung zur Abiturprüfung 2020:

Zulassung zur Abiturprüfung

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Elmenthaler

Schulleiter Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf

Schulanmeldung 2023

Anmeldezeiten der neuen 5. Klassen am Oberland-Gymnasium

Auch in diesem Jahr kann die Anmeldung an unserem Gymnasium durch Anmeldung vor Ort bzw. postalisch erfolgen.

Der Anmeldezeitraum ist der 10.02. bis 03.03.2023.

 

Anmeldung postalisch:

Bitte senden Sie die Anmeldung mit den notwendigen Anmeldeunterlagen an folgende Adresse:

Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf

Albertstr. 2

02782 Seifhennersdorf

 

Anmeldung vor Ort:

Bitte vereinbaren Sie zur Kontaktreduzierung vorher einen Termin im Schulbüro unter der Telefonnummer 03586 350 640.

Anmeldeort: Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf, Haus 1 Zimmer 021-1

 

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:

  •  Bildungsempfehlung der Grundschule für das Gymnasium
  •  Geburtsurkunde (Kopie)
  •  Halbjahreszeugnis Kl. 4 der Grundschule (Kopie)
  •  Den von allen Sorgeberechtigten unterschriebenen Aufnahmeantrag (bzw. ggf. einen aktuellen Nachweis über ein alleiniges Sorgerecht)
  •  Rückmeldung für die jetzige Schule/Anmeldebestätigung für die Personensorgeberechtigten (wird durch die Grundschule ausgegeben)
  •  Nachweis Masernschutz (Kopie)

 

Die Kopien können auch durch das Schulbüro kostenlos angefertigt werden!

 

Auswahlkriterien:

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien

in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

1. Ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schülerin bzw. Schüler unserer Schule.

2. Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg).

3. Losentscheid.

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder

eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am

Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das

Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Bei einer gewünschten inklusiven Beschulung bedarf es der Vorlage eines aktuellen sonder-pädagogischen Feststellungsbescheides. Da inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler wegen des höheren Betreuungsaufwandes zu einer Verminderung der Aufnahmekapazität in den einzelnen Klassen führen, kann die Durchführung einer inklusiven Beschulung nur dann garantiert werden, wenn dazu bereits im Aufnahmebescheid eine entsprechende Zusage erteilt wurde.

 

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