Mittwoch, 12.05.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, werte Eltern,
es gelten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der SächsCoronaSchVO vom 04.05.2021 folgende neue Regeln:
Die Testpflicht entfällt für
• Personen mit nachweislich vollständigem Impfschutz (mehr als 14 Tage nach letzter notwendigen Impfdosis vergangen)
• Genesene (ab 28 Tage nach positiven PCR-Test/ärztliche Bescheinigung für die Dauer von 6 Monaten ab Genesung)
• Genesene mit einer Impfung – mehr als 14 Tage nach Impfung.
Ein Nachweis ist vorzulegen.
Ab sofort besteht nicht mehr die Möglichkeit, den SARS-CoV-2-Coronatest zu Hause zu machen. Die Bundesregierung hat nach der Sächsischen Corona-Schutzverordnung bestehende Möglichkeit durch eine eigene Regelung ersetzt. Nunmehr ist im Ergebnis vorgesehen, dass diese Tests in den Schulen unter Aufsicht vorgenommen werden müssen. Die bisherige Selbstauskunft entfällt damit.
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit einen nicht älter als 24 Stunden alten Test vorzulegen, der
- im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt sind oder
- von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurden (u.a. Testzentren).
Mit freundlichen Grüßen
D. Hänel
stellv. Schulleiter