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1.Änderung vom 17.11.2005
    Vor den  Schulnamen
„Oberland-„ einfügen.
 
     Punkt 4, Satz 1  
Das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen und    
         Freistunden ist den Schülern nur mit Einwilligung der Eltern erlaubt.
 
2.Änderung vom 03.05.2007
Punkt 4 Ergänzung:   
In der Cafeteria oder außerhalb der Schule gekaufte warme Speisen sind nur im Speisesaal oder an den Tischen in den Foyers zu essen.
Essenreste sind in die dafür vorgesehenen abdeckbaren Behältnisse zu entsorgen.
Das Trinken im Unterricht kann individuell mit dem Fachlehrer festgelegt werden.
 
3.  Änderung vom 07.11.2007
         Punkt 10, nach Satz 1einfügen  
(vergl. Jugendschutzgesetz §§ 9 u. 10)
         
Ausnahmeregelungen zu § 9 JSG bei Veranstaltungen sind  
         genehmigungspflichtig.
         Nach Satz 2 einfügen:  Ab 01.02.2008 gilt das generelle Rauchverbot an allen
         Schulen.

 
4.Änderund vom 05.11.2008
         Neufassung Punkt 4   . Das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes in den   
         Pausen und Freistunden ist nicht  gestattet. Zuwiderhandlungen können zum   
         Verlust des Versicherungsschutzes  führen.
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