BERLAND-YMNASIUMOGSEIFHENNERSDORFS
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HOMEHAUSORDNUNGCopyRight © bh 2010 1. Änderung vom 17.11.2005 Vor den Schulnamen „Oberland-„ einfügen. Punkt 4, Satz 1 Das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen und Freistunden ist den Schülern nur mit Einwilligung der Eltern erlaubt. 2. Änderung vom 03.05.2007 Punkt 4 Ergänzung: In der Cafeteria oder außerhalb der Schule gekaufte warme ![]() Speisen sind nur im Speisesaal oder an den Tischen in den Foyers zu essen. Essenreste sind in die dafür vorgesehenen abdeckbaren Behältnisse zu entsorgen. Das Trinken im Unterricht kann individuell mit dem Fachlehrer festgelegt werden. 3. Änderung vom 07.11.2007Punkt 10, nach Satz 1einfügen (vergl. Jugendschutzgesetz §§ 9 u. 10) Ausnahmeregelungen zu § 9 JSG bei Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig. Nach Satz 2 einfügen: Ab 01.02.2008 gilt das generelle Rauchverbot an allen Schulen. 4. Änderund vom 05.11.2008Neufassung Punkt 4 . Das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes in den Pausen und Freistunden ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. |