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19. Im gesamten Bereich des Gymnasiums sind keine politisch motivierten Handlun-
     gen zulässig, die zu Willensbekundungen führen können.
     Oberster Grundsatz ist die ideologische Neutralität.
    Schriftliche Meinungsäußerungen sind unter Verantwortung des Schülerrats an
    den dafür vorgesehenen Stellen zulässig.
    Jeder Aushang ist mit Name und Klasse zu versehen, sonst wird er entfernt.
     Gegendarstellungen unterliegen der gleichen Verfahrensweise.
 
20. Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden die im § 39 des Sächsischen
     Schulgesetzes ausgewiesenen
    Erziehungsmaßnahmen wie z.B.: Tadel, zusätzliche Aufgaben, vorübergehendes
                                                           Verwahren von Gegenständen, ...    und
     Ordnungsmaßnahmen wie z.B.:   Verweis, Überweisung in eine andere Klasse,
                                                           Ausschluss aus der Schule, ...    wirksam.
 
 
 
 
 
Die Hausordnung wurde am  04.12.2003  von der Schulkonferenz bestätigt.
 
Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.  
 
  
 
 
gez. H. Dyk                                   gez. V. Richter                           gez. W. Wittig
Schulleiter                                    Vors. Schülerrat                        Vors. Elterrat
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