BERLAND-YMNASIUMOGSEIFHENNERSDORFS
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HOMEHAUSORDNUNGCopyRight © bh 2010 19. Im gesamten Bereich des Gymnasiums sind keine politisch motivierten Handlun- gen zulässig, die zu Willensbekundungen führen können. Oberster Grundsatz ist die ideologische Neutralität. Schriftliche Meinungsäußerungen sind unter Verantwortung des Schülerrats an den dafür vorgesehenen Stellen zulässig. Jeder Aushang ist mit Name und Klasse zu versehen, sonst wird er entfernt. Gegendarstellungen unterliegen der gleichen Verfahrensweise.20. Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden die im § 39 des Sächsischen Schulgesetzes ausgewiesenen Erziehungsmaßnahmen wie z.B.: Tadel, zusätzliche Aufgaben, vorübergehendesVerwahren von Gegenständen, ... und Ordnungsmaßnahmen wie z.B.: Verweis, Überweisung in eine andere Klasse,Ausschluss aus der Schule, ... wirksam. Die Hausordnung wurde am 04.12.2003 von der Schulkonferenz bestätigt. Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. gez. H. Dyk gez. V. Richter gez. W. Wittig Schulleiter Vors. Schülerrat Vors. Elterrat |