BERLAND-YMNASIUMOGSEIFHENNERSDORFS
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HOMEHAUSORDNUNGCopyRight © bh 2010 12. Die Anweisungen der Lehrer und der technischen Kräfte in den Bereichen Bildung, Erziehung, Ordnung und Sicherheit sind zu befolgen. Aus Sicherheitsgründen ist das Sitzen auf den Treppen untersagt und in den Gängen zu vermeiden, damit die Fluchtwege nicht eingeschränkt werden.13. Das Abstellen der Fahrräder, Mopeds und Motorräder hat auf den angewiesenen Plätzen zu erfolgen. Die Fahrzeuge sind zu sichern, da der Schulträger keine Haftung übernimmt. Fahrräder sind an die Fahrradständer anzuschließen. Die PKW`s der Schüler sind auf öffentlichen Parkplätzen, nicht im Schulgelände abzustellen.14. Ist eine Klasse ohne Lehrer, meldet dies der Klassensprecher bis spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat (Haus 1).15. Unfälle im Schulbereich oder auf dem Schulweg sind umgehend der Schulleitung mitzuteilen. Die schriftliche Unfallmeldung wird durch die Schule innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis ausgefertigt.16. Nichtteilnahme am Unterricht (z.B. durch Krankheit) ist durch die Erziehungsbe- berechtigten von 7.00 – 8.00 Uhr telefonisch in der Schule zu melden und schriftlich nachzureichen. Freistellungen / Beurlaubungen müssen rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) mit Hilfe des Formblattes schriftlich beantragt werden.17. Bei Gefahr (z.B. Brand, Rohrbruch, Gasgeruch, Explosion) ist sofort dem Schul- leiter, dem Hausmeister oder einer anderen autorisierten Person davon Mitteilung zu machen. Im Falle einer Katastrophe oder eines Brandes ist nach dem Evakuierungsplan zu verfahren. Dazu sind die vorgegebenen Fluchtwege zu benutzen. Jegliche Vorkommnisse sind sofort dem Klassenleiter/Tutor oder der Schulleitung mitzuteilen. 18. Filmen, fotografieren und Tonaufzeichnungen während des Unterrichtes bedürfen der Genehmigung des Schulleiters. Das Einverständnis des betreffenden Personenkreises ist vorher einzuholen sowie der Verwendungszweck schriftlich zu beantragen. |