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12.Die  Anweisungen der Lehrer und der technischen Kräfte in den Bereichen
     Bildung, Erziehung, Ordnung und Sicherheit sind zu
befolgen.  Aus    
     Sicherheitsgründen ist das Sitzen auf den Treppen untersagt und in den
     Gängen zu vermeiden, damit die Fluchtwege nicht eingeschränkt werden.
 
13. Das Abstellen der Fahrräder, Mopeds und Motorräder hat auf den angewiesenen
     Plätzen zu erfolgen.
     Die Fahrzeuge sind zu sichern, da der Schulträger keine Haftung übernimmt.
     Fahrräder sind an die Fahrradständer anzuschließen.
     Die PKW`s der Schüler sind auf öffentlichen Parkplätzen,
nicht im Schulgelände
     abzustellen.
 
14. Ist eine Klasse ohne Lehrer, meldet dies der Klassensprecher bis spätestens
     10 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat (Haus 1).
 
15.Unfälle im Schulbereich oder auf dem Schulweg sind umgehend der Schulleitung
    mitzuteilen. Die schriftliche Unfallmeldung wird durch die Schule innerhalb von
     3 Tagen nach Kenntnis ausgefertigt.
 
16. Nichtteilnahme am Unterricht (z.B. durch Krankheit) ist durch die Erziehungsbe-
      berechtigten von 7.00 – 8.00 Uhr telefonisch in der Schule zu melden und
      schriftlich nachzureichen.
     Freistellungen / Beurlaubungen müssen rechtzeitig (mindestens eine Woche
      vorher) mit Hilfe des Formblattes schriftlich beantragt werden.
 
17.
Bei Gefahr (z.B. Brand, Rohrbruch, Gasgeruch, Explosion) ist sofort dem Schul-
     leiter, dem Hausmeister oder einer anderen autorisierten Person davon Mitteilung
     zu machen.
     Im Falle einer Katastrophe oder eines Brandes ist nach dem Evakuierungsplan
     zu verfahren. Dazu sind die vorgegebenen Fluchtwege zu benutzen.
     Jegliche Vorkommnisse sind sofort dem Klassenleiter/Tutor oder der Schulleitung
     mitzuteilen.
 
18. Filmen, fotografieren und Tonaufzeichnungen während des Unterrichtes bedürfen
    der Genehmigung des Schulleiters.
    Das Einverständnis des betreffenden Personenkreises ist vorher einzuholen sowie
     der Verwendungszweck schriftlich zu beantragen.
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