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Hausordnung


des Oberland-Gymnasiums Seifhennersdorf

 
 

1. Der Aufenthalt in den Schulgebäuden dient nur zu Unterrichtszwecken und zu geneh-
   migten außerunterrichtlichen Veranstaltungen.
   Die Schüler erscheinen mindestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule.
   Der Unterricht beginnt und endet zu den von der Schule festgelegten Zeiten.
   Der Schultag ist in einen Vormittags- und einen Nachmittagsunterricht unterteilt.
   Jeder Schüler trägt zur Ruhe, Ordnung, Sauberkeit und gegenseitiger Rücksichtnah-
   me im Schulbereich bei und verhält sich so, dass kein anderer geschädigt oder be-
   lästigt wird.
   Während der Pausen ist von den benannten Lehrern Aufsicht zu führen.
 
2. Der Wechsel zu den einzelnen Fachräumen im Haus 1 und 2 erfolgt zügig auf dem
   festgelegten Weg.
 
3. In den großen Pausen am Vormittag können sich die Schüler bei entsprechender
   Witterung im Schulgelände aufhalten.
   Nach dem Vorklingeln (2 Minuten vor Unterrichtsbeginn) haben die Schüler die
   Unterrichtsräume aufzusuchen.
 
4. Das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes in den Pausen und Freistunden ist
   nicht  gestattet. Zuwiderhandlungen können zum Verlust des Versicherungsschutzes  
   führen.
   
5. Schäden an Lehrmitteln, der Einrichtung oder dem Gebäude sind dem Fachlehrer,
   Klassenleiter bzw. dem Schulleiter sofort zu melden.
   Für Schäden, die ein Schüler schuldhaft verursacht, wird er haftbar gemacht.
   Es ist nicht gestattet, sich auf die Heizkörper und Fensterbänke zu setzen oder zu
   stellen.
 
6. Die Schüler gehen sorgsam mit dem Eigentum anderer Schüler um.
   In den abgelegten Kleidungsstücken und Taschen sind keine Wertgegenstände
   aufzubewahren.
   Diebstahl ist der Schulleitung sofort anzuzeigen.
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