|
Sehr geehrte Eltern, zu Beginn eines jeden Schuljahres werden alle Schülerinnen und Schüler über die den sächsischen Schulsport betreffenden gültigen Rechtsnormen und die daraus resultierenden Sicherheits-, Ordnungs- und Verhaltensregeln an unserer Schule belehrt. Gleichzeitig werden die Kriterien für die Bewertung und Zensierung erläutert. Leider gelangen diese Informationen nicht immer bis ins Elternhaus und es kommt bedauerlicherweise manchmal zu Missverständnissen. Deshalb möchten wir Sie mit diesem Schreiben auf einige wichtige Punkte hinweisen. 1. Sportbefreiungen/Atteste (Schulbesuchsordnung, §3 /2) - Über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen der Sportlehrer. Die Befreiung kann ab der Dauer von einer Woche von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden. Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der amtsärztlichen (jugendärztlichen) Bestätigung (auf sächsischem Attestformblatt). Sofern der Befreiungsgrund offenkundig ist (z.B. bei einem gebrochenen Bein), kann auf die Vorlage des ärztlichen Zeugnisses verzichtet werden. - Die für das Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf zuständige Jugendärztin im Gesundheitsamt des Landratsamtes ist Frau DM Schröpel, Hochwaldstr.29, 02763 Zittau, Tel.:03583/720- Trotz Sportbefreiung sind Sportsachen mitzubringen, da Anwesenheitspflicht für sportbefreite Schüler besteht. Über Ausnahmen in Randstunden entscheidet bei Vorlage einer schriftlichen Erlaubnis der Eltern die Sportlehrkraft.2. Schmuck/Wertgegenstände/Sportkleidung - Hier gilt der Erlass zur Sicherheit im Schulsport Az.: 24-6860.40/56/3 vom 28. Mai 2010 (siehe Anhang). Zur Umsetzung dieses Erlasses gilt das Merkblatt (siehe Anhang).3. Umgang mit Sportgeräten und Materialien (Hausordnung Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf) - Bei mutwilliger Beschädigung von Sportgeräten bzw. Sportmaterialien – dazu zählt auch der unsachgemäße Umgang –kann es zur Schadensersatzpflicht kommen. 4. Bewertung/Zensierung (Schulgesetz, Lehrplan Sport, Fachkonferenz Sport) - Die Sportnote wird aus den Stoffgebietsnoten gebildet. Diese setzen sich im Allgemeinen wie folgt zusammen: 25% athletische Tests z. B. Schnelligkeit, Kraft, Gewandtheit 25% Technik z.B. sportartbezogene Fertigkeiten 25% komplexe Anwendung z.B. Übungsverbindungen, Spieleinschätzungen 25% Wissen/ Sozialverhalten z.B. Regelkenntnisse, Kari- und Schiritätigkeit, sporttheoretische Zusammenhänge, Technikbeschreibungen, schriftliche und mündliche Arbeitsaufträge für Unterricht/Wandzeitung/Homepage, Trainingsbereitschaft (Pünktlichkeit, Ordnung), Leistungsbereitschaft (Mit- arbeit, Teamfähigkeit, Fairness, Teilnahme an außerschulischen WK’s )5. Sportunfälle - Nach Sportunfällen mit anschließendem Arztbesuch ist durch Sie oder Ihr Kind im Sekretariat umgehend eine Unfallmeldung zu machen, da die Schadensregulierung durch die GUV Sachsen durchgeführt wird.Wir bitten Sie, diese Informationen zu beachten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Sportlehrer Ihres Kindes. Mit freundlichen Grüßen gez. M. Spiwek Fachkonferenzleiter Sport ![]() Anhangzur Sicherheit im Schulsport - Az.: 24-6860.40/56/3 - Vom 28. Mai 2010 |