Information Sportunterricht
1. Sportbefreiungen/Atteste (Schulbesuchsordnung, §3 /2)
Über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen der Sportlehrer. Die Befreiung kann ab der Dauer von einer Woche von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden. Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der amtsärztlichen (jugendärztlichen) Bestätigung (auf sächsischem Attestformblatt). Sofern der   Befreiungsgrund offenkundig ist (z.B. bei einem gebrochenen Bein), kann auf die Vorlage des ärztlichen Zeugnisses verzichtet werden.
Die für das Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf zuständige Jugendärztin im Gesundheitsamt des Landratsamtes ist Frau DM Schröpel, Hochwaldstr.29,  02763 Zittau, Tel.:03583/722
Trotz Sportbefreiung sind Sportsachen mitzubringen, da Anwesenheitspflicht für sportbefreite Schüler besteht. Über Ausnahmen in Randstunden entscheidet bei Vorlage einer schriftlichen Erlaubnis der Eltern die Sportlehrkraft. 2. Schmuck/Wertgegenstände (Rundschreiben Sächsisches Staatsministerium für Kultus)
Ringe, Ketten, Uhren, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker, Piercing-Schmuck sind vor dem Sportunterricht abzulegen. Ohrstecker ohne Gehänge können mit  Ausnahme von Kampf- und Spielsportarten im Ohr verbleiben. Sollte sich der Piercing-Schmuck z.B. in Fällen des Zungenpiercing nicht entfernen lassen, eine Fremdgefährdung allerdings nahezu ausgeschlossen sein, ist eine Teilnahme am Sportunterricht grundsätzlich möglich. Im Schadensfall wird weder eine  Haftung des Fachlehrers noch des Freistaates Sachsen begründet.
Beim Sportunterricht muss auf eine geeignete Sportkleidung geachtet werden, die sowohl ein ungefährdetes Üben der Schüler als auch eine ungehinderte  Sicherheits- und Hilfestellung ermöglicht.
Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. 3. Umgang mit Sportgeräten und Materialien (Hausordnung Oberlandgymnasium Seifhennersdorf)
Bei mutwilliger Beschädigung von Sportgeräten bzw. Sportmaterialien – dazu zählt auch der unsachgemäße Umgang – können die Eltern zu Schadensersatz
verpflichtet werden. 4. Bewertung/Zensierung (Schulgesetz, Lehrplan Sport, Fachkonferenz Sport)
Die Sportnote wird aus den Lernbereichsnoten gebildet. Diese setzen sich im Allgemeinen wie folgt zusammen:         25% athletische Tests z. B. Schnelligkeit, Kraft, Gewandtheit  25% Technik z.B. sportartbezogene Fertigkeiten
 25% komplexe Anwendung z.B. Übungsverbindungen, Spieleinschätzungen
 25% Wissen/ Sozialverhalten z.B. Regelkenntnisse, Kari- und Schiritätigkeit, sporttheoretische Zusammenhänge, Technikbeschreibungen, schriftliche   und mündliche Arbeitsaufträge für Unterricht/Wandzeitung/Homepage, Trainingsbereitschaft (Pünktlichkeit, Ordnung), Leistungsbereitschaft    (Mitarbeit, Teamfähigkeit, Fairness, Teilnahme an außerschulischen WK’s )
 
Wir bitten Sie, diese Informationen zu beachten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Sportlehrer Ihres Kindes.
Mit freundlichen Grüßen
M. Spiwek
Fachkonferenzleiter Sport
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