Sehr geehrte Eltern,
 
 
zu Beginn eines jeden Schuljahres werden alle Schülerinnen und Schüler über die den sächsischen Schulsport betreffenden  gültigen Rechtsnormen und die daraus resultierenden Sicherheits-, Ordnungs- und Verhaltensregeln an unserer Schule belehrt. Gleichzeitig werden die Kriterien für die Bewertung und Zensierung erläutert. Leider gelangen diese Informationen nicht immer bis ins Elternhaus und es kommt bedauerlicherweise manchmal zu Missverständnissen. Deshalb möchten wir Sie mit diesem Schreiben auf einige wichtige Punkte hinweisen.
 
1. Sportbefreiungen/Atteste (Schulbesuchsordnung, §3 /2)
-Über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen der Sportlehrer. Die Befreiung kann ab der Dauer von einer Woche von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden. Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der amtsärztlichen (jugendärztlichen) Bestätigung (auf sächsischem Attestformblatt). Sofern der Befreiungsgrund offenkundig ist (z.B. bei einem gebrochenen Bein), kann auf die Vorlage des ärztlichen Zeugnisses verzichtet werden.
-Die für das Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf zuständige Jugendärztin im Gesundheitsamt des Landratsamtes ist
Frau DM Schröpel, Hochwaldstr.29, 02763 Zittau, Tel.:03583/720
-Trotz Sportbefreiung sind Sportsachen mitzubringen, da Anwesenheitspflicht für sportbefreite Schüler besteht. Über Ausnahmen in Randstunden entscheidet bei Vorlage einer schriftlichen Erlaubnis der Eltern die Sportlehrkraft.
2.  Schmuck/Wertgegenstände/Sportkleidung
-Hier gilt der Erlass zur Sicherheit im Schulsport Az.: 24-6860.40/56/3 vom 28. Mai 2010 (siehe Anhang). Zur Umsetzung dieses Erlasses gilt das  Merkblatt (siehe Anhang).
3.  Umgang mit Sportgeräten und Materialien (Hausordnung Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf)
-    Bei mutwilliger Beschädigung von Sportgeräten bzw. Sportmaterialien – dazu
     zählt auch der unsachgemäße Umgang –kann es zur Schadensersatzpflicht kommen.
4.  Bewertung/Zensierung (Schulgesetz, Lehrplan Sport, Fachkonferenz Sport)
-    Die Sportnote wird aus den Stoffgebietsnoten gebildet. Diese setzen sich im Allgemeinen wie folgt
    zusammen:25% athletische Tests z. B. Schnelligkeit, Kraft, Gewandtheit
      25% Technik z.B. sportartbezogene Fertigkeiten
25% komplexe Anwendung z.B. Übungsverbindungen, Spieleinschätzungen
25% Wissen/ Sozialverhalten z.B. Regelkenntnisse, Kari- und Schiritätigkeit,   
sporttheoretische Zusammenhänge, Technikbeschreibungen, schriftliche und
mündliche Arbeitsaufträge für Unterricht/Wandzeitung/Homepage,
Trainingsbereitschaft (Pünktlichkeit, Ordnung), Leistungsbereitschaft (Mit-
arbeit, Teamfähigkeit, Fairness, Teilnahme an außerschulischen WK’s )
5. Sportunfälle
-Nach Sportunfällen mit anschließendem Arztbesuch ist durch Sie oder Ihr Kind im Sekretariat umgehend eine Unfallmeldung zu machen, da die Schadensregulierung durch die GUV Sachsen durchgeführt wird.
 
Wir bitten Sie, diese Informationen zu beachten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Sportlehrer Ihres Kindes.        
 
Mit freundlichen Grüßen
gez. M. Spiwek
Fachkonferenzleiter  Sport                                              

Anhang
  Erlass
zur Sicherheit im Schulsport - Az.: 24-6860.40/56/3 - Vom 28. Mai 2010
 
Beim Schulsport muss auf eine geeignete Sportbekleidung geachtet werden, die sowohl ein ungefährdetes Üben der Schülerinnen und Schüler als auch eine ungehinderte Hilfeleistung und Sicherheitsstellung ermöglicht. Für den Schulsport werden insbesondere benötigt:
– Sportschuhe mit Sohleneigenschaften, die den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Sporthallen entsprechen,
– Sporthose und Sporthemd,
– bei Freiluftsportarten der Witterungssituation angepasste Sportbekleidung.
Vor Beginn der Unterrichtsstunde beziehungsweise des Übungsbetriebes haben die Schülerinnen und Schüler Gegenstände, die eine unfall- und/oder verletzungsfreie Durchführung des Unterrichts gefährden könnten, ausnahmslos abzulegen. Hierzu gehören:
– Uhren,
– Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker, Piercings),
– Schlüssel,
– Gürtel.
Brillenträger sollten eine sportgerechte Brille tragen. Haare, die durch ihre Länge eine Gefahr darstellen oder das Sichtfeld des Schülers beeinträchtigen und somit zu einer Unfallursache werden könnten, müssen entsprechend fixiert werden.
Sportartspezifische Festlegungen sind dem Ordner „Sicherer Schulspor"t zu entnehmen.
 
Dresden, den 28. Mai 2010
 
Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport
Rechentin
Abteilungsleiter
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